Zollbestimmungen

Beschränkungen für den Kauf von Waren

Reisen von den Kanarischen Inseln in die EU

Wenn Sie von den Kanaren aus in die Europäische Union einreisen, dürfen Sie von der Mehrwertsteuer und von Sondersteuern befreite Waren einführen, sofern sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind und die folgenden Einfuhrmengen nicht überschreiten:

Alkoholische Getränke

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Likörwein oder Schaumwein.
  • 4 Liter nicht schäumender Wein
  • 16 Liter Bier

Tabakwaren

Für Personen, die in die EU einreisen, gelten Höchst- und Mindestgrenzen, die je nach Land variieren. Wenn ein Land der EU entscheidet, die Mindestgrenzen festzulegen, kann es sie nur für Reisende festlegen, die auf dem Land- oder Seeweg einreisen (Bulgarien, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen und die Slowakei), oder für alle Reisende (Estland und Rumänien).

Höchstgrenze Mindestgrenze
200 Zigaretten oder 40 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder 20 Zigarillos oder
50 Zigarren oder 10 Zigarren oder
250 g Rauchtabak 50 g Rauchtabak

Andere Waren einschließlich Parfüms

Bis zu einem Warenwert von 300 Euro pro Reisenden oder bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von 430 Euro. In einigen Ländern der EU gilt eine niedrigere Grenze von 150 Euro für Reisende unter 15 Jahren.

Weitere Informationen:

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