Sie müssen die Vorschriften des Regionalministeriums für Landwirtschaft, Viehwirtschaft, Fischerei und Gewässer der kanarischen Regierung einhalten.
Folgendes ist verboten:
- Das Angeln geschützter Arten (Roter Thun, Seehecht und Schwertfisch).
- Angeln ohne entsprechende Angelerlaubnis. Wenn auf einem Spezialboot geangelt wird, ist keine Erlaubnis erforderlich, da für das Boot eine Gruppenangelerlaubnis für die Anzahl der zugelassenen Personen gilt.
Darüber hinaus sind die Bootskapitäne verpflichtet, folgende Fischarten zu deklarieren, wenn sie gefangen werden:
- Weißer Thun
- Großaugen-Thun
- Gelbflossen-Thun