Urlaub auf Teneriffa. Covid-19

Aktualisiert am 22. März 2021

In diesem Beitrag finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um die Protokolle zu kennen, die Sie während Ihrer Reise nach Teneriffa befolgen müssen.

Ihr Aufenthalt auf Teneriffa

Wenn Sie in den nächsten Tagen nach Teneriffa reisen, finden Sie in diesem Link die Einschränkungen auf Teneriffa für die Stufe 3 und die Osterzeit.

Alle Reisenden, die sich in touristischen Einrichtungen auf der Insel aufhalten, müssen beim Einchecken am Covid-19 ein negatives Testergebnis vorlegen.

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie die App RadarCOVID auf Ihr Mobiltelefon herunterladen, die sowohl für IPhone als auch für Android verfügbar ist. Sie wird Sie je nach Ihrem Standort über das Risiko der Exposition gegenüber COVID-19 informieren. 

Vorsichtsmaßnahmen gegen Covid-19

Die Regierung der Kanarischen Inseln hat die Vorsichtsmaßnahmen gegen Covid-19 aktualisiert, um dessen Ausbreitung zu verhindern. Dies sind die wichtigsten:

1.- Obligatorische Verwendung von Masken:

  • Im öffentlichen Raum, sowohl auf der Straße als auch im Freien und in jedem geschlossenen Raum, der der Öffentlichkeit zur Verfügung steht oder für die Öffentlichkeit zugänglich ist, unabhängig von der Einhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern.
  • In Hotel- und Gaststättenbetrieben und -dienstleistungen, einschließlich Bars und Cafeterias, ist die Pflicht zum Tragen einer Maske nur zum Zeitpunkt des Essens oder Trinkens ausgeschlossen.
  • An Arbeitsplätzen.
  • In Naturräumen oder im Freien außerhalb von Ortschaften ist die Pflicht zum Tragen einer Maske ausgeschlossen, solange der Zustrom von Menschen die Einhaltung eines zwischenmenschlichen Sicherheitsabstandes von mindestens 2 Metern zulässt.
  • Bei Individualsport im Freien ist die Benutzung der Maske ausschließlich während der Ausübung der Sportart und solange die Einhaltung des Abstandes von zwei Metern zu anderen Personen gewährleistet werden kann, freigestellt.
  • An Stränden und in Schwimmbädern ist die Pflicht zum Tragen einer Maske während des Badens und während des Aufenthalts in einem festem Ort (Gruppe von maximal 4 Personen), ohne sich zu bewegen, ausgeschlossen, sofern der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand zwischen allen nicht badenden Benutzern gewährleistet werden kann. In jedem Fall ist das Tragen einer Maske beim Betreten, sich Bewegen und Begehen dieser Räume und Einrichtungen Pflicht.
  • Die Eigentümer von Betrieben, Räumen und Anlagen müssen die Einhaltung dieser Verpflichtungen in ihnen gewährleisten.
  • Der korrekte Gebrauch der Maske ist obligatorisch, wobei Nase und Mund jederzeit vollständig bedeckt sein müssen. Außerdem muss er richtig an Nase und Kinn anliegen, um den Austritt von Atemwegssekreten in die Umgebung zu verhindern.
  • Die Verwendung einer Maske in privaten Räumen wird empfohlen, wenn Versammlungen von Personen aus verschiedenen Bereichen abgehalten werden.
  • Gefährdeten Personen, die keine Maske tragen können, ist die Teilnahme an Massenveranstaltungen und Events untersagt.

2.- Sicherheitsabstand und Teilnehmerzahlen

  • Als allgemeines Maß gilt, dass der Mindestabstand zwischen nicht zusammenlebenden Personen 1,5 Meter beträgt.
  • Die Bewegungsfreiheit von Personen ist nachts von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr täglich eingeschränkt.
  • Im Falle von medizinischen oder gesundheitlichen Dienstleistungen beträgt die Kapazität 75 %.
  • Krankenhäuser und soziale Gesundheitszentren für ältere Menschen – In Anbetracht der Bestätigung von Ausbrüchen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung in Krankenhauszentren und sozialen Gesundheitszentren, in denen ältere Menschen wohnen (Seniorenresidenzen), und der Anfälligkeit dieser Bevölkerungsgruppe wird festgelegt, dass während der Gültigkeitsdauer dieser Maßnahmen die Ausgänge der Bewohner aus den Zentren ausgesetzt werden, ebenso wie externe Besuche, außer im Fall von Begleitpersonen am Lebensende. In Krankenhäusern können Minderjährige und Schwangere, die aufgenommen werden, Besuche empfangen. Die Patienten, die bestätigte Fälle mit abgeklungener Infektion sind, sind von dieser Einschränkung ausgenommen.
  • Im regulären öffentlichen Personenverkehr wird die Kapazität auf 50 % reduziert.
  • Im Hotel- und Gaststättengewerbe ist die Kapazität in Terrassen auf 50 % begrenzt und die Innenräume bleiben geschlossen, mit Ausnahme von Betrieben, die in Gesundheitszentren und -dienstleistungen integriert sind, Arbeitszentren für den Verzehr ihrer Mitarbeiter, touristische Unterkünfte für die ausschließliche Nutzung von Gästen in Unterkünften, Bildungszentren und Betriebe mit Kantinenservice mit sozialem Charakter; diese haben eine maximale Kapazität von 33 %.
  • Der Aufenthalt von Personengruppen sowohl in öffentlichen als auch in privaten Räumen, geschlossen oder im Freien, ist auf maximal 4 Personen beschränkt, außer im Falle von Lebensgemeinschaften. Wenn die Gruppe sowohl lebende als auch nicht lebende Personen umfasst, wird sie 4 Personen nicht überschreiten. Ebenso gelten die auf den Kanarischen Inseln wohnenden Personen, die während des Zeitraums, in dem die Wirkungen des vorliegenden Dekrets eintreten, in ihre Familieneinheit zurückkehren, als Mitbewohner. Bei der Tätigkeit von Hotels, Restaurants und Terrassen, Bars und Cafeterias beträgt die maximale Anzahl der Gäste pro Tisch 4 Personen.
  • Die Aktivitäten mit einem Reiseleiter werden in Gruppen von maximal 4 Personen und bis zu maximal 20 Personen durchgeführt.
  • Für kulturelle Veranstaltungen in Kinos, Theatern und Hörsälen ist eine Sitzplatzkapazität von 55 % zulässig. Das Publikum kann in Gruppen von bis zu 4 Personen untergebracht werden.
  • Besuche in Museen, Ausstellungshallen oder Denkmälern haben eine Kapazität von 33% für jeden der Räume und Plätze und eine maximale Anzahl von 4 Personen bei Gruppenaktivitäten.
  • Die maximale Belegung für Orte religiöser Verehrung wird 33% im Innenbereich betragen. Die Nutzung des Äußeren von Gebäuden oder öffentlichen Straßen für die Feier von gottesdienstlichen Handlungen darf nicht erfolgen.
  • Freizeitzentren für Kinder, Jugendliche und Nachbarschaftsvereine sollen geschlossen werden.
  • Spielkasinos, Bingohallen, Vergnügungs- und Spielhallen, Außenwettlokale und andere Räumlichkeiten und Einrichtungen, die denen für Freizeitspiele und Wetten gleichgestellt sind, haben eine maximale Kapazität von 50 %.
  • Besuche in Studentenwohnheimen sind verboten.
  • Das Rauchen, der Gebrauch von Tabakinhalationsgeräten, Wasserpfeifen, Bongos, Shisha oder Ähnlichem ist in Unterhaltungs-, Freizeit-, Hotel- und Restauranträumen, einschließlich Terrassen, nicht gestattet. Das Rauchen ist auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt.
  • Der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Straßen ist verboten. Ansammlungen zum Konsum von Alkohol (Flaschen) sind verboten
  • Soweit möglich, wird telematisches Arbeiten bei all jenen Tätigkeiten, die keine physische Anwesenheit erfordern, gefördert und priorisiert.

Bei Verdachet sich mit Covid-19 infiziert haben zu können

1.- Versicherungspolice

Die Regierung der Kanarischen Inseln hat eine Versicherungspolice für Touristen abgeschlossen, die während ihres Urlaubs auf den Inseln von Coronvirus betroffen sein können. Die Einzelheiten und die Handlungsweise sind in 14 Sprachen verfügbar.

2.- Wie soll man sich verhalten, wenn Sie Symptome haben, die mit Covid-19 kompatibel sind?

Wenn Sie während Ihrer Reise nach Teneriffa irgendwelche Symptome bemerken, die auf eine Infektion hinweisen könnten, wie Husten, Fieber oder Atembeschwerden, empfehlen wir Ihnen, wie folgt vorzugehen:

  • Selbstisolierung: in einem Einzelzimmer mit einem Fenster, wobei die Tür geschlossen gehalten wird, und, wenn möglich, in einem einzigen Badezimmer. Wenn es nicht möglich ist, halten Sie einen Sicherheitsabstand von 2 Metern zu den übrigen Gästen und äußerste Hygiene ein.
  • Rufen Sie die von der kanarischen Regierung genehmigte Informationstelefonnummer COVID-19 an, 900 112 061, wenn Sie Spanisch sprechen, oder 112 für Englisch, wo Sie je nach Ihrer Situation informiert werden

Sicherheitsprotokolle in touristischen Dienstleistungen

Arbeiten Sie in der Tourismusbranche? Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der Sicherheitsprotokolle vor dem Covid-19 für die Sicherheit für Gäste und Mitarbeiter.

Daten Covid-19 auf Teneriffa

Täglich aktualisierte Daten über die akkumulierten Coronavirus-Infektionen auf den Kanarischen Inseln und Teneriffa im Vergleich zum übrigen Europa.