EINSCHRÄNKUNGEN AUF TENERIFFA. STUFE 3 UND OSTERFERIEN

Beitrag aktualisiert am 22. März 2021

Die Regierung der Kanarischen Inseln hat für die Osterfeiertage (von 00:00 Uhr am 26. März bis Mitternacht am 9. April 2021) und den Zeitraum, in dem die Alarmstufe 3 aufrechterhalten wird, die folgenden Einschränkungen für Bewegungen und Aktivitäten auf der Insel Teneriffa festgelegt:

Begrenzung der maximalen Anzahl von Personen, die nicht zusammen wohnen, in öffentlichen und privaten Innen- und Außenbereichen.

Während der Alarmstufe 3 ist der Aufenthalt von Personengruppen in öffentlichen und privaten Räumen, ob in geschlossenen Räumen oder im Freien, auf maximal 4 Personen beschränkt, außer bei Lebensgemeinschaften.
Während der Osterwoche wird der Aufenthalt von Personen in privaten Räumen auf Mitbewohner beschränkt.
Begrenzung des Personenverkehrs in der Nacht, von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens.

Die folgenden Aktivitäten sind von der Zeitplanbegrenzung ausgenommen: den Kauf von Medikamenten, Gesundheitsprodukten und anderen lebensnotwendigen Gütern; die Inanspruchnahme von Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen; die Inanspruchnahme von veterinärmedizinischen Einrichtungen aus Notfällen; die Erfüllung von beruflichen, geschäftlichen, institutionellen oder gesetzlichen Verpflichtungen; die Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts nach der Ausübung einiger der vorgesehenen Tätigkeiten; Hilfe und Pflege für ältere Menschen, Minderjährige, abhängige Personen, Menschen mit Behinderungen oder besonders schutzbedürftige Personen; aufgrund höherer Gewalt oder einer Notlage; jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die ordnungsgemäß zugelassen ist, oder das Tanken an Tankstellen oder Raststätten, wenn dies zur Ausübung der in den vorstehenden Absätzen genannten Tätigkeiten erforderlich ist.

Besondere Maßnahmen für Hotels und Restaurants

Die Innenbereiche dieser Betriebe müssen geschlossen bleiben.

Buffet oder Selbstbedienung. Verboten in Innenräumen

Der Verzehr an der Bar ist nicht gestattet.

Speisen und Getränke können im Lokal abgeholt und zum Kunden nach Hause geliefert werden. Der Heimlieferservice wird bis Mitternacht verfügbar sein.

Auf den Terrassen oder anderen vom Betrieb abhängigen Außenbereichen ist das Rauchen verboten, ebenso die Durchführung von Aktivitäten, die den zwischenmenschlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten oder bei denen keine Masken verwendet werden, wie z. B. Kotillions, Tänze, Karaoke usw.

Sie darf 50% der genehmigten Kapazität auf Außenterrassen nicht überschreiten, bei einem Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Stühlen an benachbarten Tischen und bei einer maximalen Belegung pro Tisch von 4 Personen zwischen Mitbewohnern und Nichtmitbewohnern.

In Bezug auf Großveranstaltungen wird festgelegt, dass Partys, Open-Air-Tänze und andere populäre Veranstaltungen, die nicht kontrollierbare Menschenmengen oder Teilnehmerverschiebungen mit sich bringen, wie z. B. Paraden in ihrer klassischen Form, Partys und Cotillions, nicht durchgeführt werden dürfen.

Etablissements und Einkaufszentren

Im Falle von Einkaufszentren und Parks wird die Kapazität der Gemeinschaftsbereiche auf 33 % der genehmigten Kapazität begrenzt, und die Nutzung von Erholungsbereichen wie Kinderbereichen, Spielräumen oder Ruhezonen ist verboten und muss geschlossen bleiben.

Bei Einkaufszentren, die über mehrere Etagen verteilt sind, muss die obige Begrenzung auf jeder Etage eingehalten werden.

In Einkaufszentren und Parks dürfen sich die Kunden außerdem nicht in den Gemeinschaftsbereichen aufhalten, es sei denn, sie sind auf der Durchreise oder warten auf den Zugang zu den Einrichtungen.

Es müssen die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die Einhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstandes und die Kontrolle der Kapazität sowohl in den Räumlichkeiten und Betrieben als auch in den Gemeinschaftsbereichen der Einkaufszentren zu ermöglichen, und, falls erforderlich, können die für das Abstellen von Fahrzeugen bestimmten Flächen begrenzt werden. Die Anzahl der Parkplätze ist auf 50% begrenzt.

Für Personen über 75 Jahre wird ein bevorzugter Service angeboten, wie z. B. vorrangiger Zugang, reservierte Parkplätze, Kassenhäuschen oder Ruheplätze, die diese bevorzugte Aufmerksamkeit gewährleisten.

Emblematische religiöse Feiern

Emblematische religiöse Feiern können während der verkehrsfreien Zeiten (von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr abends) abgehalten werden, wobei empfohlen wird, als Alternative Telematik- oder Fernsehgottesdienste anzubieten, sowie Gesänge und die Verwendung von aufgezeichneter Musik zu vermeiden, und Chöre sind verboten.

Ebenso sollten körperliche Zurschaustellungen von Hingabe oder Tradition (Küssen, Berühren von Bildern, Skulpturen) vermieden und durch andere ersetzt werden, die kein Gesundheitsrisiko darstellen.

Studenten und andere zurückkehrende Bewohner

Sowohl Studenten als auch anderen kanarischen Einwohnern, die auf die Inseln zurückkehren, wird empfohlen, soziale Interaktionen für 10 Tage vor der Reise einzuschränken und bei der Ankunft extreme Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Sportpraxis

Bei Gruppenaktivitäten, bei denen es nicht möglich ist, jederzeit einen Abstand von 2 m einzuhalten, sind Gruppen von maximal 4 Personen einschließlich des Kursleiters erlaubt, wobei die Verwendung einer Maske obligatorisch ist.

Darüber hinaus dürfen auf Freiflächen keine Mannschaftssportarten und solche Übungen ausgeübt werden, bei denen die Einhaltung dieses Abstandes nicht jederzeit gewährleistet werden kann. Sie darf 50 % der Sportkapazität in jedem der Räume nicht überschreiten. Bei Gruppenaktivitäten, bei denen es nicht möglich ist, den Abstand von 2 m jederzeit einzuhalten, sind Gruppen von maximal 4 Personen einschließlich des Tauchlehrers erlaubt, wobei die Verwendung einer Maske obligatorisch ist.

Bei Einzelsportarten im Freien ist die Benutzung der Maske ausschließlich während der Ausübung der Sportart und solange es möglich ist, die Einhaltung des Abstandes von zwei Metern zu anderen Personen zu gewährleisten, freigestellt.

Öffentliche Verkehrsmittel

Die Kapazität des regulären öffentlichen Personenverkehrs in Städten und Ballungsgebieten wird auf 50 % reduziert. Die Überwachung der städtischen Landverkehrsmittel wird während der Hauptverkehrszeiten verstärkt, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Während der Hauptverkehrszeiten sollten die öffentlichen Verkehrsmittel nicht für nicht notwendige oder aufschiebbare Fahrten genutzt werden. Es wird empfohlen, die Häufigkeit der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erhöhen, für eine ausreichende Belüftung zu sorgen und vorbeugende Maßnahmen einzuhalten, wie z. B. nicht zu essen oder zu trinken und die Maske richtig zu benutzen.