TENERIFFA, MASSNAHMEN FÜR EINEN SICHEREN URLAUB IN COVID-19-ZEITEN

Dieses Schriftstück wurde am 4. Juli aktualisiert.

Fast das gesamte spanische Territorium und damit auch Teneriffa hat die Übergangsphasen zur so genannten „neuen Normalität“, die am Sonntag, dem 21. Juni, in Kraft getreten ist, bereits überwunden.

Seitdem ist es möglich, ohne irgendwelche Quarantänen nach Teneriffa zu reisen, und zwar von einer anderen Kanarischen Insel, einem anderen Teil des Landes (mit Ausnahme derjenigen, die zu einer früheren Deeskalationsphase zurückgekehrt sind) und von den übrigen EU-Ländern aus, mit Ausnahme von Portugal, dessen Grenzkontrolle auf Antrag von Portugal bis zum 30. Juni aktiv bleibt.

Bevor Sie nach Teneriffa reisen

Seit dem 1. Juli 2020 müssen Sie bei Flügen nach Spanien aus anderen Ländern das FCS-Formular für Ihren Flug ausfüllen und unterschreiben, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Alter oder anderen Umständen.

Dieses Formular muss von jedem Fluggast ausgefüllt werden, der dafür verantwortlich ist, dass seine Angaben wahrheitsgetreu und richtig sind. Bei minderjährigen, pflegebedürftigen oder geschäftsunfähigen Passagieren kann der Vormund das Formular ausfüllen; dieser ist für die Richtigkeit der bereit gestellten Angaben verantwortlich.

Vergewissern Sie sich bitte vor Ihrer Reise nach Spanien, dass Sie das Formular unterschrieben haben, entweder auf der Website www.spth.gob.es (auf Spanisch, Englisch, Deutsch und Französisch) oder auf der mobilen App für Android und IOS (die von derselben Website heruntergeladen werden kann). Damit erhalten Sie den Gesundheits-QR-Code, den Sie bei der Gesundheitskontrolle am Flughafen entweder auf Papier oder auf Ihrem Mobiltelefon vorlegen müssen, damit Ihre Reise verfolgt werden kann.

Wenn Sie das Formular von der App aus unterzeichnen, erscheint der QR-Code im Abschnitt „Meine Reisen“ und Sie erhalten eine E-Mail, die Sie ausdrucken können.

Im Flugzeug oder auf dem Flughafen:

  • Das Tragen der Maske ist sowohl in den Einrichtungen des Flughafens als auch in den Flugzeugen obligatorisch, wobei die Anweisungen der Flughafenbehörden und der Fluggesellschaften zu befolgen sind.
  • Jeder Fluggast reist mit einer im Voraus zugewiesenen Sitzplatznummer und kann um Auskunft zu seiner Person, seinem Aufenthaltsort, seinem Gesundheitszustand und seinen Flugdaten zwecks Datenerhebung gebeten werden. Diese Informationen müssen von der Fluggesellschaft mindestens für eine Frist von vier Wochen nach der Reise gespeichert werden.
  • Die Auslandsgesundheitsbehörde kontrolliert mit Kameras die Temperatur aller internationalen Passagiere, die auf den Flughäfen der Insel ankommen.
  • Stichprobenartig können Temperaturmessungen bei den Passagieren vorgenommen werden.
  • Es wird empfohlen, online einzuchecken, wobei zu beachten ist, dass viele Fluggesellschaften kein Handgepäck mehr in der Kabine zulassen, mit Ausnahme einer Tasche zur persönlichen Nutzung, die unter den Sitz passt.

Urlaub auf Teneriffa

Allgemeines:

Das Tragen der Maske ist für Personen über sechs Jahren auf öffentlichen Straßen, innerhalb von öffentlichen Einrichtungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeugen, Bussen usw.) obligatorisch, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann; ausgenommen davon ist die Verwendung der Maske beim Sport, beim Essen von Lebensmitteln und/oder bei Behinderungen oder Erkrankungen der Atemwege.

In den Einrichtungen:

  • Es wurden verschiedene Messstandards festgelegt, um Überfüllungen zu vermeiden, alle Bereiche zu desinfizieren und anzupassen sowie um Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.
  • Für die Gemeinschaftsbereiche sind geeignete organisatorische Maßnahmen festgesetzt, um Menschenansammlungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Kunden und Mitarbeiter einen persönlichen Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m einhalten; andernfalls werden andere Arten von Maßnahmen ergriffen.
  • Das Verbot, dass nicht zusammen lebende Personen Wohneinheiten gemeinsam nutzen können, wird aufgehoben.

In den Unterkünften:

  • Jede Einrichtung muss über einen spezifischen Notfallplan verfügen, um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen und zu verhindern, damit alle Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen, die verstärkt worden sind, erfüllt werden. Ferner hat jede Einrichtung für die entsprechende Schulung seines Personals zu sorgen.
  • In den Gästezimmern sind die textilen Elemente reduziert worden und die Decken und Kissen, die in den Schränken aufbewahrt werden, müssen geschützt sein.
  • Menschenansammlungen sollten vermieden werden und die Gemeinschaftsräume  können unter Einhaltung des persönlichen Sicherheitsabstandes von mindestens 1,50 m genutzt werden.
  • Die Animationsaktivitäten werden im Freien unter Einhaltung der Abstände und ohne Materialaustausch durchgeführt, ebenso wie die Benutzung der Schwimmbäder.
  • In den Essbereichen stehen am Eingang hydroalkoholische Gele zur Verfügung, die Tische sind 1,50 m voneinander entfernt und werden nach jedem Kunden gereinigt und desinfiziert, wobei die gemeinsam verwendbaren Elemente wie Servietten- oder Zahnstocher-Spender beseitigt werden.
  • Die Buffets sollten durch ein Schutzglas von den Kunden getrennt sein und frische Produkte oder zubereitete Speisen sollten auf Einzeltellern oder portionsweise in umweltgeschützten Verpackungen angeboten werden.

In den Transportmitteln:

  • Bei allen öffentlichen bzw. privaten Transportmitteln und Mietfahrzeugen sind die Unternehmen verpflichtet, die erforderlichen Gesundheits- und Hygienemaßnahmen zu erfüllen.
  • Alle müssen sichtbar die zugelassen Kapazität der Transportmittel sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes ausweisen.
  • Die Autobusse werden durch die hintere Tür bestiegen. Bitte beachten Sie die Sitzplatzempfehlungen, wenn der Sitzplatz nicht vorher zugewiesen wurde.
  • Die Mietwagen werden desinfiziert und rotieren, sodass das erste zurückgegebene Auto das letzte ist, das wieder vermietet wird.

Am Strand:

  • Die Strände können unter Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 m und Beschränkung auf 4 m2 pro Person genutzt werden. Manche Strände verfügen über ein System zur vorherigen Reservierung. 
  • Die Liegstühle müssen die Sicherheitsmaßnahmen erfüllen: Sie werden nach jedem Gast gereinigt und desinfiziert und die Gäste haben ihr eigenes Handtuch zu verwenden.
  •  Die Liegestühle werden mit einem Abstand von 1,50 m gruppiert, sodass der Sicherheitsabstand zu anderen Personen gewährleistet ist.
  • Die Duschen und Fußduschen am Strand dürfen jeweils immer nur von einer Person genutzt werden.

Gastronomie:

  • Der Abstand zwischen Gast und Personal soll mindestens 1,50 m betragen. Überfüllungen sollen vermieden werden.
  • Am Eingang finden Sie hydroalkoholische Gelspender.
  • Bevor Sie einen Tisch besetzen, müssen Sie warten, bis er desinfiziert ist und das Personal Ihnen mitteilt, dass er für Sie bereit steht.
  • Die Tische sind mindestens 1,50 m voneinander entfernt und die Kellner tragen beim Servieren eine Maske.
  • Die Nutzung gemeinschaftlicher Elemente wie Serviettenspender, Salzstreuer oder Karten ist nicht erlaubt.

Tourismus in der Natur

  • Outdoor-Aktivitäten in der freien Natur sind erlaubt: Wandern, Radfahren, Gleitschirmfliegen, Surfen, Wind- und Kitesurfen, Tauchen, Freitauchen, Beobachtung von Vögeln, Walen und Sternen ….
  • Die Unternehmen für Aktivtourismus sind verpflichtet, alle Hygienemaßnahmen zu erfüllen, die Materialien nach jeder Benutzung zu desinfizieren und den Sicherheitsabstand zwischen den Personen einzuhalten, und wenn dies nicht möglich ist, Masken zu tragen.

Kultur

  • Zurzeit sind alle Festivals, Jahrmärkte oder Volksveranstaltungen abgesagt.
  • Besichtigungen mit Reiseführer sind erlaubt, aber ohne Audioguides oder Broschüren.
  • In den Theatern und Auditorien der Insel werden die Sitzplätze immer vorher und zusammen für die jeweils zusammen lebende Gruppe von Personen zugewiesen.
  • Ansonsten wird der Sicherheitsabstand eingehalten.

Shopping

  • Die Geschäfte müssen die Hygienemaßnahmen ergreifen und haben ihre Kapazität auf 75 % reduziert.
  • Innerhalb der Geschäftslokale sind das Tragen der Maske und die Nutzung von hydroalkoholischem Gel am Eingang obligatorisch.

Nachtleben

Geschlossene Lokale (ohne Räumlichkeiten im Freien) können unter den folgenden Bedingungen öffnen:

  • Nur für den Konsum im Sitzen oder Stehen
  • Nur an namentlich reservierten Bereichen
  • Die Kapazität von Terrassen unter freiem Himmel wird auf 100 % erweitert (vorher nur 75 %) mit maximal 1000 Personen im Freien.
  • Die Kapazität der Innenräume von Diskotheken und Nachtlokalen wird auf 70 % mit maximal 300 Personen festgesetzt.
  • Der persönliche Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Andernfalls ist eine Maske zu tragen.
  • Die Diskotheken können nur mit auf den Namen lautenden Eintrittskarten betreten werden und in reservierten Bereichen für Gruppen von bis zu 8 Personen aus demselben sozialen oder familiären Umfeld, sitzend oder stehend, genutzt werden, wobei die Getränke direkt in jedem reservierten Bereich serviert werden.
  • Die Tanzfläche kann für die Aufstellung von Tischen oder für reservierte Bereiche genutzt werden.
  • Tanzen ist nicht erlaubt.
  • Das Sicherheitspersonal sorgt dafür, dass der persönliche Sicherheitsabstand eingehalten wird und große Gruppen oder Menschenansammlungen vermieden werden.
  • Die Lokale müssen häufig durchlüftet werden. Bei Klimaanlagen muss für eine ausreichende Lufterneuerung gesorgt werden, indem die Außenluft an einem geeigneten Ort aufgefangen wird.

Öffentliche Veranstaltungen

  • Das Publikum darf in Gruppen von 15 Personen desselben sozialen oder familiären Umfeldes sitzen.
  • Die Kapazitätsgrenze von 75% wird mit einer Höchstgrenze von 300 Personen in Innenräumen und 1000 Personen im Freien beibehalten.

Denken Sie daran:

Wenn Sie irgendwelche Symptome bemerken, die auf eine Ansteckung hinweisen könnten, wie Husten, Fieber oder Atembeschwerden, empfehlen wir Ihnen:

1. Selbstisolierung: in einem Einzelzimmer mit Fenster, bei geschlossener Tür und wenn möglich, mit einem Einzelbad; andernfalls halten Sie bitte einen Sicherheitsabstand von 2,00 m zu den übrigen, mit Ihnen zusammen lebenden Personen und verstärken Sie alle Hygienemaßnahmen.

2. Rufen Sie die Telefonnummer der COVID-19-Informationsstelle der Regierung der Kanarischen Inseln an: 900 112 061, wenn Sie Spanisch sprechen, oder 112, damit Sie auf Englisch je nach Ihrer Lage beraten werden können.

Weitere Auskunft unter Tourismus auf Teneriffa (https://www.webtenerife.com/)

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