4% Körperschaftssteuer (ZEC-Gesellschaften)

Die besten Steuervorteile für Ihre Film-/Fernsehproduktionsfirma in Europa

 

Teneriffa verfügt über ein besonderes Steuersystem mit reduzierten Steuersätzen, nämlich die Kanarische Sonderzone  (ZEC - Zona Especial Canaria), welches- im Jahr 2000 von der Europäischen Union mit dem Ziel genehmigt worden ist, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt des Archipels zu fördern.
 
Der attraktivste Vorteil ist der niedrige Körperschaftssteuersatz von 4 % anstelle der 25 %, die im Rest Spaniens gelten. Dieser ermäßigte Steuersatz ist mit dem Abzug von 50-45 % der Kosten für ausländische Produktionen vereinbar. Es gibt weitere Vergünstigungen und Befreiungen bei der allgemeinen indirekten Steuer der Kanarischen Inseln (IGIC – das lokale Äquivalent zur Mehrwertsteuer), bei der Übertragungssteuer und der Stempelsteuer, und bei der Einkommenssteuer für nichtansässige Unternehmen (IRNR). 
 
Voraussetzungen zur Errichtung einer ZEC-Gesellschaft:
•    Neugründung einer Gesellschaft.
•    Zumindest ein Geschäftsführer muss auf Teneriffa ansässig sein.
•    Investition von mind. 100.000 € auf Teneriffa und Gran Canaria (50.000 € in den restlichen Inseln) in Anlagegüter für die zugelassene Aktivität innerhalb der ersten 2 Jahre nach der Einschreibung im ZEC-Register. Die meisten Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem audiovisuellen Sektor werden von dieser Anforderung ausgenommen, solange 6 Arbeitsplätze geschaffen werden.
•    Schaffung von mind. 5 Arbeitsplätzen auf Teneriffa und Gran Canaria (3 in den restlichen Inseln) innerhalb der ersten 6 Monaten nach der Einschreibung im Register, und Aufrechterhaltung derselben während der Dauer der ZEC-Tätigkeit.
•    Festlegung des Gesellschaftszwecks innerhalb der für die ZEC zugelassenen Aktivitäten (die Filmindustrie ist inbegriffen).
 
Für zusätzliche Informationen, besuchen Sie bitte www.zec.org, senden Sie eine E-Mail an Sabita Jagtani sjagtani@canariaszec.gob.es oder kontaktieren Sie +34 922 298010.
 

 

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