50-45% Steuerabzug Für Ausländische Produktionen (Tax Rebate)

20 Prozent mehr als im übrigen Spanien

Produzenten mit Steuersitz auf den Kanaren, die eine ausländische Produktion durchführen, genießen einen Steuerabzug von 50-45 % der Kosten auf kanarischem Boden, mit einer maximalen Begrenzung von 36 Mio. Euro für Spielfilme und 18 Mio. Euro je Staffel von Seriens (die Basis für den maximalen Abzug liegt bei 79,8 Millionen Euro für Spielfilme. Voraussetzung dafür ist, dass die Ausgaben auf kanarischem Boden mindestens eine Million Euro oder 200.000 € für Animation betragen (4).

Dieser Steueranreiz liegt auf dem restlichen spanischen Gebiet (1) bei 50% für die erste Million Euro und 45% ab der zweiten Million Euro mit einer maximalen Begrenzung von 20 Mio. Euro für Spielfilme und 10 Mio. Euro je Staffel von Serien. Dank des Wirtschafts- und Steuergesetzes der Kanaren (2) erhöht sich dieser Prozentsatz um 20 Prozent auf 50% für die erste Million Euro und auf 45% ab der zweiten Million Euro*. Der Prozentsatz steigt auf 54% für die erste Million wenn die Ausgaben auf den Kanaren über 1.800.000 € sind.

Welche Art von Produktion wird begünstigt?

Ausländische Kinofilmproduktionen oder filmische Werke, welche die vorherige Anfertigung einer Master Copy/Nullkopie für ihre industrielle Serienproduktion ermöglichen. Diese Produktionen müssen das Kulturzertifikat erhalten, für das mindestens 15 Punkte auf dieser Skala erforderlich sind (3). Außerdem müssen sie im Abspann der Produktion einen ausdrücklichen Hinweis auf die Steuervergünstigung, die Zusammenarbeit mit den Film Commissions, der Regierung oder der Autonomen Gemeinschaft, die gegebenenfalls an den Dreharbeiten beteiligt waren, die spezifischen Drehorte des Films und bei Animationsfilmen den Sitz des Studios, das die Produktion betreut hat, angeben.  Darüber hinaus ermächtigen sie die Film Commissions und die Regierung, den Titel sowie grafisches und audiovisuelles Pressematerial zu verwenden, in dem ausdrücklich bestimmte Drehorte genannt werden, um Aktivitäten durchzuführen und Materialien zur Förderung Spaniens für kulturelle und touristische Zwecke zu erstellen.

Welche Kosten können abgeschrieben werden?

Alle Kosten, die auf kanarischem Boden entstehen und direkt mit der Produktion in Verbindung stehen:

Kosten für kreatives Personal mit Steuersitz in Spanien oder in einem anderen Mitgliedstaat des Wirtschaftsraumes der Europäischen Union.

Kosten, die sich aus der Benutzung von industriellen Techniken oder anderer Zulieferer ergeben.

Die verbindliche Auskunft über die Liste der anrechnungsfähigen Aufwendungen kann heruntergeladen werden.

Wer kommt in den Genuss des Steuerabzugs?

Produzenten oder Serviceproduzenten mit Steuersitz auf den Kanaren, die bei der ICAA registriert sind und einen Kinospielfilm oder ein ausländisches Filmwerk produziert haben.

Weitere Informationen dazu unter unsere Beratungsfirmen.

Laden Sie den TAX INCENTIVES GUIDE herunter.

 

 

(1) Gesetz 27/2014 vom 27. November zur Gesellschaftssteuer (konsolidierte Fassung).

(2)  (2) Gesetz 20/1991 vom 7. Juni zur Änderung der steuerliche Aspekte des Wirtschafts- und Steuerrahmens der Kanaren (Artikel 94) und Gesetz 19/1994 vom 6. Juli zur Änderung des Wirtschafts- und Steuersystems der Kanaren (konsolidierte Fassung) (14. Disposición adicional -Zusatzbestimmung-).

(3) Konsolidierter Text der Verordnung CUD/582/2020 vom 26. Juni zur Festlegung der Rechtsgrundlagen für staatliche Beihilfen für die Produktion von Spiel- und Kurzfilmen und zur Regelung der Struktur des Verwaltungsregisters für Film- und audiovisuelle Unternehmen.