50-45% Steuerabzug für Investitionen in spanische Produktionen oder Koproduktionen (tax credit)

20 Prozent mehr als im übrigen Spanien

Im Falle von nationalen Produktionen, die auf den Kanaren durchgeführt werden und das Kanarische Zertifikat für AV-Produktion haben, beträgt der Abzug 50 % für die erste Million Euro und 45% ab der zweiten Million Euro, bei einem Maximum von 36 Mio. Euro für Spielfilme und 18 Mio. Euro je Staffel von Serien  (damit beträgt die Basis für den maximal möglichen Steuerabzug 79,8 Mio. € für Spielfilme (1), (2). In einigen besonderen Fällen kann der Anreiz, wenn die Intensitätsgrenze dies zulässt, 54%** betragen.

Welche Art von Produktion wird begünstigt?

  • Spielfilme für das Kino
  • Filmserien: Fiktionen, Trickfilme und Dokumentarfilme
  • Kurzfilm

Voraussetzung sind das Kanarische Zertifikat für AV-Produktion*** - es wird von Canarias Cultura en Red ausgestellt– und die Zertifikate der spanischen Nationalität und Kultur, ausgestellt durch das “Instituto de Cinematografía y de las Artes Audiovisuales” (ICAA).

Welche Kosten können abgeschrieben werden?

Die Abzugsbasis errechnet sich über die Produktionskosten sowie die Kosten für Kopien und Werbung und Promotion, die der Produzent bezahlt, bis zum Limit für beide über 40 Prozent der Produktionskosten. Von der Restsumme wird der Betrag für die erhaltenen Subventionen zur Finanzierung der Investition abgezogen, auf der das Recht auf Steuerabzug basiert. Mindestens 50 Prozent der Basis für den Steuerabzug müssen sich aus Kosten ergeben, die auf spanischem Territorium entstanden sind.

Wer kommt in den Genuss des Steuerabzugs?

Produktionsfirmen mit Steuersitz auf den Kanarischen Inseln und eingetragen im Registro de empresas audiovisuales de Canarias (Register der audiovisuellen Unternehmen der Kanarischen Inseln) oder die in Koproduktion mit einem Unternehmen mit Steuersitz auf den Kanarischen Inseln und Eintragung in diesem Register stehen.

Welche weiteren Anforderungen müssen erfüllt werden?

-Der Gesamtbetrag der Beihilfen, die der Steuerzahler erhält, einschließlich Abzüge und Subventionen, sollte im Allgemeinen 50% der Produktionskosten nicht überschreiten.

** Diese Grenze wird jedoch angehoben auf:

a) 85% für Kurzfilme.

b) 80 Prozent für Produktionen unter der Regie einer Person, die nicht bei mehr als zwei Filmen, die für die kommerzielle Verwertung in den Kinos qualifiziert sind, Regie oder Ko-Regie geführt hat, deren Produktionsbudget 1.500.000 Euro nicht übersteigt.

c) 80 Prozent im Falle von Produktionen, die vollständig in einer der Ko-Amtssprachen außer Spanisch gedreht und in Spanien in dieser Ko-Amtssprache oder mit Untertiteln gezeigt werden.

d) 80 Prozent bei Produktionen, die ausschließlich von Personen mit einem von der zuständigen Stelle anerkannten Behinderungsgrad von 33 Prozent oder mehr inszeniert werden.

d) 80 Prozent bei Produktionen, die ausschließlich von Personen mit einem von der zuständigen Stelle anerkannten Behinderungsgrad von 33 Prozent oder mehr inszeniert werden.

f) 75% bei Produktionen von besonderem kulturellem und künstlerischem Wert, die nach den im Ministerialerlass oder in den entsprechenden Hilfsaufrufen festgelegten Kriterien einer außergewöhnlichen finanziellen Unterstützung bedürfen.

g) 75 % für Dokumentarfilme.

h) 75 % im Falle von animierten Werken mit einem Produktionsbudget von höchstens 2.500.000 Euro.

i) 60 % im Falle grenzüberschreitender Produktionen, die von mehr als einem Mitgliedstaat der Europäischen Union finanziert werden und an denen Produzenten aus mehr als einem Mitgliedstaat beteiligt sind.

j) 60% bei internationalen Koproduktionen mit lateinamerikanischen Ländern.

Ein und dieselbe Investition darf nicht zu mehr als einem Abzug bei ein und derselben Körperschaft oder zur Anwendung eines Abzugs bei mehr als einer Körperschaft führen.

- Um Zugang zu diesem Abzug zu erhalten und für eine größere Rechtssicherheit ist es notwendig, einen vorherigen Antrag an die staatliche Agencia Estatal de Administración Tributaria (Finanzamt) (AEAT) zu stellen, die innerhalb von 20 Tagen antworten wird.

***Kanarische Zertifikat für AV-Produktion(4, 5).

Um das Zertifikat “Obra Canaria” zu erhalten, ist es unerlässlich, dass die Firma im Registro de Empresas Audiovisuales de Canarias eingetragen ist. Die Produktion muss spanischer Nationalität (3) sein und außerdem folgende Anforderungen erfüllen:

1. Minimum zwei Wochen Dreharbeiten auf den Kanaren, in Räumlichkeiten oder Außenbereichen:

Fiction-Spielfilme:
  • 11 Tage bei einem Budget unter zwei Mio. Euro.
  • 14 Tage bei Budgets zwischen 2 und 4 Mio. Euro.
  • 16 Tage bei Budgets zwischen 4 und 8 Mio. Euro.
  • 18 Tage bei Budgets ab 8 Mio. Euro.
  • Oder 9 Drehtage, vorausgesetzt dass nachgewiesene Mindestkosten von 15 % des Budgets bei der Postproduktion auf den Kanarischen Inseln vorliegen.
Trickfilme:
  • 15 % der Produktionszeit auf den Kanarischen Inseln für Werke mit einem Budget über 5 Mio. Euro und 20 % für Werke mit einem niedrigeren Budget.
  • Render-Aufträge dürfen 20 % der Produktionszeit nicht überschreiten.

Dokumentarfilme: ohne Mindestzeit.

AV-Serien:

  • 20 % der Drehfilmzeit der Saison, die auf den Kanarischen Inseln erfolgt.
  • Oder 15 % der Drehzeit der Saison, vorausgesetzt dass nachgewiesene Mindestkosten von 15 % des Budgets bei der Postproduktion auf den Kanarischen Inseln vorliegen.

2. Anstellung örtlicher Fachkräfte mit Steuersitz auf den Kanarischen Inseln, mindestens:

Für Spielfilme und Fiction-Serien:

  • Eine Person, die als kreatives Personal (3) gilt (Die Autoren: Direktor, Drehbuchautor, Kameramann und Musikkomponist, Schauspieler und Künstler und kreatives Personal mit technischem Charakter: Chefredakteur, künstlerischer Leiter, Leiter der Tontechnik, Kostümbildner und Leiter der Darstellung).
  • Neun Techniker, die zu mindestens fünf verschiedenen Arbeitsteams zwischen Produktion, Lokalisierungen, Regie, Kamera, Beleuchtung und Maschinisten gehören, Ton, Kunst, Kostüme, Make-up und Friseur, Spezialeffekte, Postproduktion und Effekte, Aktionsspezialisten.

Für Dokumentarfilme:

  • Mindestens zwei Personen müssen Direktor, Drehbuchautor, Komponist der Originalmusik, Kameramann oder ausführender Produzent sein.
Für Trickfilme:
  • Eine Person der Teamleitung, ansonsten Animationsleiter, Senior-Animator oder Synchronsprecher/-Schauspielerin in der Haupt- oder Nebenrolle. 

3. In Koproduktion durchgeführte Filmproduktionen werden als kanarische Produktionen betrachtet, wenn der kanarische Produzent mehr als 20% der Produktionskosten trägt.

4. Im Falle einer finanziellen Koproduktion darf der Beitrag des kanarischen Koproduzenten nicht kleiner als 10% und nicht größer als 25% der Produktionskosten sein.

5. Übergabe von Werbematerial.

Über diesen Link greifen Sie auf das Verfahren zu.

Laden Sie den TAX INCENTIVES GUIDE herunter.

 

1) Gesetz 20/1991 vom 7. Juni zur Änderung der steuerliche Aspekte des Wirtschafts- und Steuerrahmens der Kanaren (Artikel 94) und Gesetz 19/1994 vom 6. Juli zur Änderung des Wirtschafts- und Steuersystems der Kanaren (konsolidierte Fassung) (14. Disposición adicional -Zusatzbestimmung-).

2) Gesetz 27/2014 vom 27. November zur Gesellschaftssteuer

3) Laut das Filmgesetz 55/207 von 28. Dezember, sind spanische Filme diejenigen die seitens spanische Produktionsfirmen durchgeführt oder koproduziert wurden und die das spanisches Herkunftszeugnis seitens der ICAA erhalten haben.

4) Dekret 88/2019 vom 22. Mai, das Dekret 18/2009 vom 10. Februar abändert, mit dem das Register von Unternehmen und AV-Werken auf den Kanarischen Inseln geschaffen wird und das Verfahren für den Erhalt des Zertifikats des Kanarischen AV-Werks für Lang- und Kurzfilme, AV-Fiction-Serien, Trick- und Dokumentarfilmserien, die auf den Kanarischen produziert werden, geregelt wird.

(5) Dekret 18/2009 vom 10. Februar, mit dem das Register von Unternehmen und AV-Werken auf den Kanarischen Inseln geschaffen wird und das Verfahren für den Erhalt des Zertifikats des Kanarischen AV-Werks für Lang- und Kurzfilme, AV-Fiction-Serien, Trick- und Dokumentarfilmserien, die auf den Kanarischen produziert werden, geregelt wird.