Steuervorteile

Die Kanarischen Inseln erfreuen sich aufgrund ihrer geografischen Entfernung zum übrigen Spanien einer niedrigeren Besteuerung. Um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Archipels zu fördern, bieten die Inseln eine Reihe von attraktiven Steuervorteilen, die erfolgreich bei Filmproduktionen ihre Anwendung finden.


Mit der Durchsetzung des neuen Wirtschafts- und Steuergesetzes der Kanaren (REF) (1,4), das seit dem ersten Januar 2015 gültig ist, genießen auch Filmproduktionen auf dem kanarischen Archipel steuerliche Vorteile. Das macht Teneriffa zu einem der besten Orte in Europa für Dreharbeiten, denn zu den wirtschaftlichen Vorteilen kommen noch das gute Klima, die natürlichen Bedingungen, die landschaftliche Vielfalt und ein solider Filmsektor mit professioneller Ausstattung und Fachkräften, sowie der nötigen Erfahrung für alle Ansprüche hinzu.


Das kanarische REF verbessert den Steuererlass des Körperschaftsteuergesetzes (2) um 20% und die Begrenzungen um 80%. Somit steigt auf den Kanaren der Steuerabzug für ausländische und spanische Filmproduktionen von 30 bzw. 25% auf 50 bzw. 45%, und in einigen Fällen steigt der Steuerabzug auf 54% für die erste million Euros. Beide Anreize haben eine Rückzahlungsgrenze von 36 Mio. Euro für Spielfilme und 18 Mio. Euro je Kapitel von Serien.

Zudem kommen AV-Werke, mit Ausnahme der Werbung, die über einen Produktionsdienst produziert werden, für 0% IGIC und ohne Mehrwertsteuer in Betracht..

 

Laden Sie den TAX INCENTIVES GUIDE herunter.

 

 

(1) Gesetz 20/1991 vom 7. Juni zur Änderung der steuerliche Aspekte des Wirtschafts- und Steuerrahmens der Kanaren (Artikel 94) und Gesetz 19/1994 vom 6. Juli zur Änderung des Wirtschafts- und Steuersystems der Kanaren (konsolidierte Fassung) (14. Disposición adicional -Zusatzbestimmung-).

(2) Gesetz 27/2014, vom 27. November zur Gesellschaftssteuer (konsolidierte Fassung).