Steuern

Der Steuernvorteil

Die Kanarischen Inseln, als Teil von Spanien und der Europäischen Union, besitzen aufgrund ihrer geographischen Lage ein besonderes Steuerwesen. Die EU erkennt die äußerste Randlage der Kanaren welche im POSEICAN (Programm zur Lösung der spezifisch auf die Abgelegenheit und Insellage der Kanarischen Inseln zurückzuführenden Probleme) verankert ist.Anstatt dem Satz von 21% Mehrwertsteuer (IVA - Impuesto sobre el Valor Añadido) wird auf den Kanarischen Inseln die 7% IGIC (Impuesto General Indirecto Canario – Allgemeine Indirekte Kanarische Steuer) Regelung angewendet, die den Endverbrauch belastet und die europäische Mehrwertsteuer ersetzt. Dies beruht darauf, dass auf den Kanarischen Inseln das System der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/CE des Rates keine Anwendung findet. Dies hat im Vergleich zur Mehrwertsteuer verschiedene Vorteile:

•Geringere allgemeine Besteuerung (MWSt. 21% - IGIC 7%). 
•Anwendung eines Steuersatzes 0 und eines ermäßigten Steuersatzes von 3% auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen (wie z.B. der Landverkehr von Passagieren und Waren). 
•Der Eigenverbrauch und die Lieferungen der Einzelhändlern werden nicht besteuert. Ausserdem, gibt es eine Reihe von eigenen Steuervergünstigungen (Befreiung von der IGIC bei bestimmten Anschaffungen von Investitionsgütern unter bestimmten Voraussetzungen; die Kanarische Sonderzone (ZEC) mit eine geringere Besteuerung, etc.) 

Wird eine Firma unter Vertrag genommen, so muss diese in der Rechnung die Menge der erbrachten Leistungen zuzüglich der IGIC angeben. Wird ein Freiberufler unter Vertrag genommen, muss dieser eine Rechnung über seine Dienstleistungen zuzüglich der IGIC und eine Einbehaltung von 15% IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas – Einkommensteuer) vorlegen. ​