Rückerstattung der IGIC (Allgemeine Indirekte Kanarische Steuer)

Wie Ihre Steuern  wieder erhalten (wiederbekommen) können 

Unternehmer oder Freiberufler, deren Sitz nicht auf den Kanarischen Inseln ist, können die Rückerstattung der IGIC, die bei der Wareneinfuhr entstanden ist, beantragen sowie die beim Erwerb von Gütern oder Dienstleistungen, einschließlich der beim Erwerb über Einzelhändler enthaltenen Steuerlast.

Der Nullsatz des IGIC ​(der kanarische Mehrwertsteuersatz) wird bei der Produktion von audiovisuellen Spielfilmen, Serien von Fiktion, Animation oder Dokumentarfilm unter bestimmten Bedingungen angewendet. Die Anwendung dieses Nullsatzes bedarf einer vorherigen Genehmigung durch die kanarischen Steuerbehörden (Agencia Tributaria Canaria).

Die Bedingungen, das Verfahren, die Beschreibung der nötigen Unterlagen zur Beantragung der IGIC-Rückerstattung und ein Antragsformular befinden sich in dem beigefügten Dokument. Diese Unterlagen sind in spanischer Sprache vorzulegen.

Das Verfahren muß vor der Administración Tributos Interiores y Propios (Verwaltung Innere und Eigene Abgaben) (in Santa Cruz de Tenerife oder Las Palmas) der Consejería der Economía y Hacienda del Gobierno de Canarias (Ministerium für Wirtschaft und Finanzen der Regierung der Kanarischen Inseln) innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung eingeleitet werden. Alle Unterlagen müssen bei den Annahmestellen (registros) der öffentlichen Verwaltung der Regierung der Kanarischen Inseln oder der Staatsverwaltung sowie bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Spaniens im Ausland eingereicht werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 012..