Die Rücklage für Investitionen auf den Kanarischen Inseln

Teneriffa, ein Paradies zur Investition in den audiovisuellen Sektor

Die Rücklage für Investitionen auf den Kanarischen Inseln (RIC auf Spanisch) bildet zusammen mit der Sonderzone der Kanarischen Inseln – ZEC, einer der wichtigsten Steueranreize des Wirtschafts- und Steuersystems der Kanaren (REF auf Spanisch) für den audiovisuellen Sektor des Kanarischen Archipels. Es ist ein Steuervorteil, wodurch auf den Kanaren ansässige Unternehmen direkte Steuernersparnisse erzielen können, mit dem Ziel die Investitionen, die Schaffung von Arbeitplätzen und die Diversifizierung der Kanarischen Wirtschaft zu fördern.
Es ist ein Steueranreiz, der sich aus der Rückstellung einer Sonderreserve für Investitionen (RIC) ergibt und eine Reduzierung von bis zu 90 % des nicht ausgeschütteten Gewinnes bei der Besteuerungsgrundlage der Körperschaftsteuer ermöglicht. Der nicht ausgeschüttete Gewinn muss aus auf den Kanarischen Inseln liegenden Betriebsstätten herrühren und die Anwendung der Reduktion darf nie eine negative Besteuerungsgrundlage ergeben.
 
Seit 2007, ist die Investition der Rückstellung in die Durchführung von audiovisuellen Produktionen auf den Kanarischen Inseln möglich, die Bezeichnung das Zertifikat des Kanarischen AV-Werks (1, 2 und 3). Diese Auszeichnung wird seitens der Kanarischen Regierung nach der Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen ausgestellt.
 
Die Rückstellung muss, u.a. in Investitionen folgender Art realisiert werden:
 
•    Erwerb von Anlagevermögen
•    Zeichnung von Aktien oder Teilnahmescheine am Kapital von Gesellschaften, die auf den Kanarischen Inseln angesiedelt sind.
•    Investition in Investmentfonds und Risikokapitalgesellschaften, die in die Kanarische Wirtschaft investieren.
•    Entwicklung und technologische Innovation
•    Zeichnung von Wertpapieren oder Rechnungsvermerke der Kanarischen Öffentlichen Schuld
 
Die Höchstfrist für diese Realisierung beträgt 3 Jahre ab dem Datum der Fälligkeit der dem Geschäftsjahr der Rückstellung entsprechenden Steuer.
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(1) Dekret 88/2019 vom 22. Mai, das Dekret 18/2009 vom 10. Februar abändert, mit dem das Register von Unternehmen und AV-Werken auf den Kanarischen Inseln geschaffen wird und das Verfahren für den Erhalt des Zertifikats des Kanarischen AV-Werks für Lang- und Kurzfilme, AV-Fiction-Serien, Trick- und Dokumentarfilmserien, die auf den Kanarischen produziert werden, geregelt wird.

(2) Dekret 18/2009 vom 10. Februar, mit dem das Register von Unternehmen und AV-Werken auf den Kanarischen Inseln geschaffen wird und das Verfahren für den Erhalt des Zertifikats des Kanarischen AV-Werks für Lang- und Kurzfilme, AV-Fiction-Serien, Trick- und Dokumentarfilmserien, die auf den Kanarischen produziert werden, geregelt wird.

(3) Anordnung vom 5. Dezember 2016, mit der die Anordnung vom 22. Mai 2015 abgeändert wird, über die Akkreditierungskriterien des Zertifikats des Kanarischen AV-Werks.

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