Zoll

Information über Einkäufe auf Teneriffa 

Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat auf Teneriffa zwei Zollabteilungen:
auf dem Flughafen Teneriffa Nord, innerhalb des Stadtgebietes von La Laguna; und auf dem Flughafen Teneriffa Süd, in Granadilla de Abona. Beide Zollämter haben die Aufgabe, den Warenverkehr auf der Insel zu kontrollieren. Unterstützt werden sie durch die zollamtliche Überwachung, mit Sitz in der Inselhauptstadt Santa Cruz.

Für die auf Teneriffa gekauften Waren, die in das übrige Spanien oder Europa eingeführt werden, gilt freier Warenverkehr, obwohl es bei einigen Produkten Beschränkungen gibt, wie etwa bei Tabakwaren (200 Zigaretten sind das Maximum), Alkohol (nicht mehr als zwei Liter Wein oder Schnaps) oder Parfum (250 ml). Ausführlichere Informationen finden Sie unter www.puntoinfo.idecnet.com, wo die unterschiedlichen Zollbestimmungen jedes Landes aufgeführt sind.

Personen oder Unternehmen, die Waren nach Teneriffa einführen und bei der Ausreise innerhalb eines Jahres wieder mitnehmen, können vom Ausweis ATA (www.atacarnet.com) profitieren, der in 69 Ländern gültig ist und von Steuern auf diese Waren befreit.