Küsten

358 km zum Filmen

Für professionelle Film-, Fernseh-, Video- und Fotoaufnahmen an der Küste und den Stränden Teneriffas muss eine Erlaubnis beim Amt für die Küstenordnung West des Ministeriums für ökologischen Übergang, Kampf gegen den Klimawandel und Raumordnung der Regierung der Kanaren beantragt werden.
 
Die Erlaubnis von der Küstenordnung wird über dieses Verfahren über die elektronische Geschäftsstelle der Regierung der Kanaren beantragt. Die beizufügenden Unterlagen geben wir nachfolgend an.

Wenn die Dreharbeiten in einem Naturschutzgebiet stattfinden, muss gleichzeitig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Dreharbeiten bei der Umweltbehörde des Inselrats („Cabildo“) beantragt werden. (Siehe hier die Anleitung der Umweltbehörde)

Unsere lokalen Produktionsgesellschaften machen es Ihnen leichter

Einige unserer lokalen Produktions- und Produktionsservice-Gesellschaften verfügen über eine GanzjJahreserlaubnis für die Küsten. Gern finden wir für Sie heraus, welche das sind und wie sie das Verfahren vereinfachen können:  film@webtenerife.com oder telefonisch: +34 647 346 462.
Unterlagen

Dem Antrag bei der Küstenordnung müssen die folgenden Unterlagen beiliegen: 

• „DETAILLIERTE“ BESCHREIBUNG der geplanten Vorgänge. Laden Sie die   MUSTERBESCHREIBUNG   mit vollständigen Hinweisen als Leitfaden herunter. Wichtig: Der Bericht muss immer enthalten: 
         o Beschreibung der Vorgänge: Typ, Verfahren, Installationen, Maschinen, Tage, Zeitpläne, genaue Angabe der Strände oder Küsten, Personal, Fläche der Sondernutzung,  Gemeinde, Karten, Fotos, usw.).
         o Geschätzte Sondernutzungsfläche (m²) des öffentlichen Meer-Land-Bereichs (m2).
         o Wirtschaftliche Angaben (Schätzung der Investitionen, die an dieser Location getätigt werden sollen: geplante Managementkosten, geschätzte Einnahmen und Gewinne usw.). Diese Angaben sind grundlegend für die Berechnung der Kaution und der Gebühr.  
         o Karte oder Orthofoto, erhältlich unter  https://visor.grafcan.es/visorweb/, mit:
                               Leicht zu interpretierende Karte mit den Abgrenzungslinien des öffentlichen Eigentums und der Grunddienstbarkeiten, mit Angabe der geplanten Sondernutzungsfläche. Der Maßstab muss 1:1000 sein. Bitte folgen Sie den ANWEISUNGEN AUF DEN KARTEN
                               Gegebenenfalls detaillierte Grundrisse und Ansichten mit einer Beschreibung der Auslegung, Abmessungen der Installationen, Zelte, Beschreibung der  Maschinen, Geräte usw.
                               Falls hilfreich, können Fotos des Ortes beigefügt werden.

         o  Vorbeugende Maßnahmen: In der Beschreibung ist anzugeben, was je nach Größe der Dreharbeiten betroffen sein wird. Falls vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden müssen, sind diese in der detaillierten Beschreibung der Dreharbeiten anzugeben.  
         o Erklärung zur Erhaltung des Strandes: In die Beschreibung ist unbedingt aufzunehmen, dass sich die Produktionsfirma verpflichtet, nach Beendigung der Sondernutzung unverzüglich die Installationen zu entfernen, das genutzte Gelände vollständig zu reinigen und alle weiteren Maßnahmen durchzuführen, die für die vollständige Erhaltung des Strandes erforderlich sind. 

• Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme, um für Sach- und Personenschäden sowie Nachteile zu haften, die Dritten während der Arbeiten entstehen könnten.
• Begleichung der Gebühr 163 für den Verwaltungsvorgang mittels Formular 700: AN DAS MINISTERIUM FÜR ÖKOLOGISCHEN ÜBERGANG GEBÜHR NR. 163 - Gebühr für Berichte und sonstige freiwillige Verwaltungsakte: 1 - ERLAUBNISSE GEMÄSS ART. 49 DER SATZUNG (Gebühr 52,87 €)
Unterschriebene Eigenerklärung zur Einhaltung von Artikel 44 Abs. 7 des Gesetzes 22/1998 vom 28. Juli und Artikel 97 Abs. 1 der Gebührensatzung, beschlossen durch Königliches Dekret (RD) 876/2014 vom 10. Oktober. FORMULAR HERUNTERLADEN 
Eigenerklärung zur Vereinbarkeit mit den Meeresstrategien, falls Ausbojungen im Sinne von Artikel 7 Abs. 6 des Königlichen Dekrets 79/2019 vom 22. Februar installiert werden FORMULAR HERUNTERLADEN.  Nur für Dreharbeiten mit Ausbojungen.
 Um Ihrer Bewerbung weitere Dokumente beizufügen, befolgen Sie bitte genau diese ANWEISUNGEN.
 Belegt der Einzahlung einer endgültigen Kaution in Höhe von 5 % des von der Produktionsfirma festgelegten Budgets. Hierzu erforderlich:  
         1. Drittgläubiger müssen als solche bei der Regierung der Kanaren registriert sein (als natürliche Person oder, wenn als juristische Person, dann deren Vertreter) http://www.gobiernodecanarias.org/hacienda/dgtesoro/altas_terceros/  
         2. Die Kaution muss mit diesem Verfahren bei der Depositenkasse der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln eingezahlt werden.: https://sede.gobiernodecanarias.org/sede/procedimientos_servicios/tramites/6672
         3. Nach Abschluss des Projekts wird die Erstattung der Kaution durch einen allgemeinen Antrag an die Kanarische Regierung beantragt, der vorzugsweise über deren elektronische Geschäftsstelle (https://sede.gobiernodecanarias.org/sede/rge) zu stellen ist und dem beizufügen sind
                         Antrag auf Erstattung der Kaution 
                         Beschluss der diesbezüglichen Erlaubnis
                         Beleg der Einzahlung der Kaution

Nachdem das Amt für Küstenordnung den Erlaubnisantrag bearbeitet hat, wird Ihnen die Sondernutzungsgebühr für die erlaubten Quadratmeter mitgeteilt. Die Gebühr ist an die Provinzküstenbehörde zu entrichten. Diese Leistungsgebühr wird in der Regel anhand des Nettogewinns des Unternehmens berechnet (dieser Nettogewinn wird mit Hilfe bestimmter Formeln ermittelt. In der Regel werden 30-35 % als Richtsatz für den Nettogewinn herangezogen werden) und die Höhe dieser Gebühr (8 %) wird anhand dieses Betrags berechnet.