Gesundheitsversorgung

Wenn Sie in der Europäischen Union ansässig sind, haben Sie während Ihres Urlaubs Anspruch auf eine kostenlose medizinische und Krankenhausversorgung in den öffentlichen Gesundheitseinrichtungen Teneriffas. Um diesen Service in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte sein, die Sie in Ihrem Herkunftsland beantragen müssen. Wenn Sie in Spanien ansässig sind, ist die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte ausreichend, die Sie in der Autonomen Gemeinschaft erhalten haben, in der Sie ansässig sind.

Wenn Sie nicht im Besitz der Europäischen Krankenversicherungskarte sind, müssen Sie die Arztkosten vorstrecken und deren Rückerstattung beantragen, sobald Sie in Ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind.

In privaten Einrichtungen besitzt die Krankenversicherungskarte keine Gültigkeit. Deshalb müssen Sie die medizinische Versorgungsleistung dort selbst bezahlen oder eine von der jeweiligen Gesundheitseinrichtung akzeptierte Krankenversicherung nachweisen.

Denken Sie auch daran, dass durch die Europäische Krankenversicherungskarte keine spezifischen medizinischen Behandlungen, keine Zahnbehandlung (ausgenommen Zahnextraktionen in Notfällen) und kein Rücktransport aufgrund der Krankheit abgedeckt ist. Darüber hinaus besitzt die Karte eine bestimmte Gültigkeitsdauer.

Andere Länder, deren Gebietsansässige die gleichen kostenlosen Leistungen wie die Bürger der Europäischen Union erhalten, sind die Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra, Brasilien, Chile, Ecuador, Paraguay und Peru. In allen übrigen Fällen ist die Bereitstellung der medizinischen Versorgung eine kostenpflichtige Leistung, sofern sie nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist.